Würzburg, 4. August 2009
FDP: "Ein Stück Freiheit"
Wirt mit neuem Nichtraucherschutz zufrieden
Zum 01.08. ist das neue Gesundheitsschutzgesetz in Kraft getreten, dass das Rauchen in Gaststätten wieder erlaubt.
Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine Getränke geprägte Einraumgaststätte handelt, die eine Nutzfläche von 75 Quadratmeter nicht übersteigt. Entscheidend ist, dass die Gaststätte sich durch ein Schild als Raucherlokal ausweist. Für
Gaststätten mit mehreren Räumen besteht die Möglichkeit Nebenräume für
Raucher einzurichten. Der Nichtraucherschutz war eines der Hauptthemen im
Landtagswahlkampf 2008 gewesen. Vor allem die FDP hatte sich für eine
Lockerung des rigiden Gesetzes eingesetzt und sich im Koalitionsvertrag in
dem Punkt dann durchgesetzt.
"Ein guter Tag für die Freiheit der Wirte" befand der Betreiber der
Gaststätte Nargile, Esat Bozoglan, als er im Beisein des
Landtagsabgeordneten Karsten Klein, sein neues Schild präsentierte. Klein,
der stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP im Landtag ist, hatte
die Gaststätte gemeinsam mit dem damaligen Spitzenkandidaten und heutigem
Wirtschaftsminister Zeil im Wahlkampf besucht und dort eine Lockerung des
Gesetzes in Aussicht gestellt und war eigens nach Würzburg gekommen, um am
Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes zu zeigen, dass das Versprechen
gehalten wurde.
Bozoglans Gaststätte war von dem Gesetz dabei in besonderem Maße
betroffen, da bei ihm das Rauchen von Wasserpfeifen in orientalischer
Atmosphäre angeboten wird. Er hatte gegen das Gesetz in alter Fassung
daher Verfassungsbeschwerde eingelegt, die mit Verweis auf die
Raucherclubs abgewiesen wurde. Mit dem neuen Gesetz sind nun auch die
Raucherclubs passe, was von Bozoglan ausdrücklich begrüsst wurde. "Das war
ein unnötiger Bürokratismus" so Bozoglan, der gemeinsam mit seinem Anwalt
einen Raucherclub gegründet hatte, der über 1500 Mitglieder aus ganz
Unterfranken zählte.
Klein betonte, dass mit dem Gesetz eine vernünftige Lösung gefunden wurde,
die vor allem auch ein Stück mehr Freiheit bedeute. Durch die Pflicht zur
Beschilderung könne jeder Gast selbst entscheiden, ob er ein Raucherlokal
besuche oder nicht.