Moritz Kracht
Würzburg, 7. September 2006

FDP gegen Rundfunkgebühren auf internetfähige PC

Abkassieren und Ungerechtigkeiten bei der Rundfunkfinanzierung müssen beseitigt werden

Die FDP fordert die für den Rundfunkstaatsvertrag zuständigen Landesparlamente auf, die Erhebung von Rundfunkgebühren auf sogenannte ‚neuartige Rundfunkempfangsgeräte’ über den 01.01.2007 hinaus auszusetzen, um das derzeitige gerätebezogene Erhebungssystem und den generellen Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu reformieren.

„Die ab dem 01.01.2007 zu zahlende Rundfunkgebühr für internetfähige Computer ist ungerechtfertigt, ungerecht und belastet in unzumutbarer Weise private PC-Benutzer sowie Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende“. So fasste der stellvertretende FDP-Kreisvorsitzende Jens Brandt die Kritik an der Ausweitung der Rundfunkgebühren auf sogenannte ‚neuartige Rundfunkempfangsgeräte’ zusammen.

Die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer belastet vor allem kleine Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende. Aber auch auf beruflich (mit)genutzte, internetfähige Privat-PC werden ab nächstem Jahr Rundfunkgebühren erhoben, selbst wenn im Privathaushalt bereits ein Fernsehgerät angemeldet ist. Für zahlreiche Lehrer, Journalisten und alle sonstigen Personen, die ihren Computer auch beruflich nutzen, bedeutet dies, dass sie ab dem 01.01.07 die Rundfunkgebühr zweimal entrichten müssen.

„Neben dem doppelten Abkassieren, das durch die geräte- statt personenbezogene Erhebung bedingt ist, sind Rundfunkgebühren auf internetfähige Computer auch technisch nicht gerechtfertigt“, so Brandt weiter.
Den Rundfunkgebühren liegt der Grundsatz zugrunde, dass mit ihnen pauschalisiert eine tatsächliche Nutzung abgegolten wird. Jedoch wird der PC, im Gegensatz zum Radio oder Fernseher, von den wenigsten Bürgern tatsächlich für den Rundfunkempfang genutzt. Die meisten ‚Rundfunkempfänger wider Willen’ haben gar nicht die technischen Möglichkeiten, mit ihrem als ‚neuartigen Rundfunkempfangsgerät’ eingestuften PC tatsächlich Rundfunk zu empfangen. Denn eine analoge Telfonleitung und selbst ein ISDN-Anschluss reicht zwar für die meisten Basisdienste wie E-Mail aus, nicht jedoch für den Live-Stream von Radio- oder Fernsehprogrammen.

Die Ausweitung der Rundfunkgebühr auf Computer (und auch UMTS-fähige Handys) ist jedoch nur ein aktuelles Beispiel für die Problematik der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das derzeitige Gebührenmodell entspricht einer Welt, in der sich die Familien Samstagabend vor dem einzigen Fernsehgerät des Haushalts versammeln. Es heute noch anzuwenden führt zu dem grotesken Ergebnis, dass mache Rundfunkteilnehmer nicht nur eine erste Rundfunkgebühr für ihren privaten Fernseher und eine zweite Gebühr für den auch beruflich genutzten heimischen PC zahlen, sondern darüber hinaus die dritte für das Radio im Dienstwagen und die vierte für den Computer im Büro und auf Reisen auch noch über die Hotelpreise an den Rundfunkgebühren der Beherbergungsbetriebe beteiligt sind!

„Es besteht dringender Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, fasst FDP-Mann Brandt die derzeit unbefriedigende Situation zusammen. „Auch der generelle Finanzbedarf der Rundfunkanstalten – von derzeit 8 Mrd. Euro jährlich – muss kritisch hinterfragt werden. Gerade bei einem klarem Bekenntnis zur Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss endlich eine notwendig gesetzliche Definition des Grundversorgungsauftrags erfolgen“.